Geschäftsbedingungen

Okay, here is the German translation of the provided text about the terms and conditions for campervan rental.


Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt, die den Mietvertrag für den dem Mieter zur Verfügung gestellten Campervan regeln. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Mietvertrags, und ihre Annahme wird durch die Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien formalisiert: Artur Poprych, mit NIE Y5601460P als Vermieter, und der Mieter, dessen Daten im entsprechenden Vertrag aufgeführt werden.

Die Bestimmungen der nachfolgenden Abschnitte gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Fahrzeugreservierungsverfahren beginnen, einschließlich jeder Kommunikation vor der Vertragsunterzeichnung. Dem Mieter wird empfohlen, dieses Dokument sorgfältig zu lesen, da die Vertragsunterzeichnung die vollständige Annahme aller hier festgelegten Bedingungen bedeutet.


1. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Vermieters. Fahrzeugnutzung

Im Rahmen dieses Vertrags verpflichtet sich der Vermieter gegenüber dem Mieter zur Erfüllung der folgenden Verpflichtungen in Bezug auf die Übergabe und Nutzung des Mietfahrzeugs:

1.1.1. Das Fahrzeug mit allen gesetzlich vorgeschriebenen, gültigen Dokumenten (einschließlich beglaubigter Kopien) zu übergeben, darunter: die Zulassungsbescheinigung, der Fahrzeugschein, eine gültige technische Hauptuntersuchung (ITV) und die obligatorische Versicherung. Der Mieter verpflichtet sich, diese Dokumente am Ende der Mietzeit in einwandfreiem Zustand an den Vermieter zurückzugeben.

1.1.2. Das Fahrzeug in optimalem mechanischem Zustand, in gutem Erhaltungszustand, sauber und funktionsfähig zu übergeben, einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen oder für den sicheren Gebrauch erforderlichen Sicherheitsausrüstung.

1.1.3. Zusammen mit dem Fahrzeug ein detailliertes Inventar der enthaltenen Ausstattung sowie aller mitgelieferten Zubehörteile und Ergänzungen bereitzustellen.

1.1.4. Dem Mieter ausreichende Informationen zur Nutzung, Funktionsweise und grundlegenden Wartung des Fahrzeugs zur Verfügung zu stellen.

1.1.5. Der Vermieter ist in keinem Fall verpflichtet, das Fahrzeug im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu ersetzen, noch übernimmt er die Verantwortung für Schäden, Kosten oder Unfälle, die durch zufällige mechanische Fehler während der Mietzeit entstehen können.

1.1.6. Sollte der Vermieter aus Gründen, die außerhalb seines Einflusses liegen oder höherer Gewalt, das Fahrzeug dem Mieter zum vereinbarten Datum nicht zur Verfügung stellen können, führt dies zu keinerlei Entschädigung. Der Mieter hat jedoch Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des gezahlten Mietpreises für die Tage, an denen das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand.

1.1.7. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diesen Vertrag vorzeitig zu kündigen, ohne eine andere Verpflichtung als die Benachrichtigung des Mieters und die vollständige Rückerstattung der gegebenenfalls gezahlten Beträge. Jede Verlängerung oder Änderung dieses Vertrags bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Die einseitige Zurückhaltung des Fahrzeugs durch den Mieter ohne ausdrückliche Genehmigung wird als widerrechtliche Aneignung betrachtet, mit den sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.


2. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Mieters

Der Mieter akzeptiert mit der Unterzeichnung dieses Vertrags ausdrücklich die folgenden Bedingungen und verpflichtet sich, die nachstehenden Verpflichtungen zu erfüllen:

2.1. Der Mieter erklärt, im Besitz eines gültigen Führerscheins zu sein, der für das Führen des im vorliegenden Vertrag genannten Fahrzeugtyps gültig ist, mit einer Mindestdauer von zwei (2) Jahren und einem Mindestalter von fünfundzwanzig (25) Jahren. Er verpflichtet sich, diesen Führerschein dem Vermieter vor der Fahrzeugübergabe vorzulegen.

2.2. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Nutzung des Fahrzeugs verantwortlich und verpflichtet sich, dieses sorgfältig zu führen, die Verkehrsregeln einzuhalten, Schäden zu vermeiden und sowohl die Integrität des Fahrzeugs als auch die mitgelieferte Ausstattung und das Inventar zu pflegen.

2.3. Das Fahrzeug darf nicht von im Vertrag nicht autorisierten Personen geführt werden. Das Fahrzeug darf nur von Personen geführt werden, die ausdrücklich vom Vermieter identifiziert und autorisiert wurden und die die festgelegten Anforderungen an Alter und Führerscheinbesitz erfüllen.

2.4. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht in ungeeigneten oder illegalen Situationen zu nutzen, wie zum Beispiel:

  • Transport von Gütern oder Personen für nicht autorisierte kommerzielle Zwecke.
  • Teilnahme an Wettbewerben, sportlichen Prüfungen oder Trainings.
  • Fahren außerhalb asphaltierter oder für den Verkehr zugelassener Straßen.
  • Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters.
  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die seine Fähigkeiten beeinträchtigen.

2.5. Der Mieter muss das Fahrzeug zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit in demselben Zustand zurückgeben, in dem es übergeben wurde, mit vollem Kraftstofftank und sauberem Innenraum. Andernfalls werden Strafen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags angewendet.

2.6. Der Mieter ist verantwortlich für die Zahlung aller Verwaltungsstrafen, Bußgelder, Mautgebühren, unrechtmäßigen Parkgebühren, Kosten für die Fahrzeugbergung und andere Kosten, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs während der Mietzeit ergeben.

2.7. Der Mieter muss den Vermieter im Falle eines Unfalls, einer Panne oder einer anderen ungewöhnlichen Situation unverzüglich informieren und sich verpflichten, die erhaltenen Anweisungen zu befolgen. Jede Reparatur bedarf der vorherigen Genehmigung des Vermieters.

2.8. Im Falle des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls von Dokumenten, Schlüsseln, Zubehör oder Ausstattung des Fahrzeugs trägt der Mieter die Kosten für deren Ersatz oder Reparatur.

2.9. Die Nichteinhaltung der hierin enthaltenen Verpflichtungen kann zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags und zu entsprechenden Schadenersatzansprüchen führen.


3. Allgemeine Mietbedingungen

3.1. Vertragsdauer Der vorliegende Mietvertrag wird für den in der bestätigten und von beiden Parteien unterzeichneten Reservierung angegebenen Zeitraum geschlossen. Die Mindestmietdauer beträgt drei (3) aufeinanderfolgende Tage, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich eine andere Frist festgelegt.

3.2. Fahrzeugübergabe und -rückgabe 3.2.1. Das Fahrzeug wird zum zuvor vereinbarten Datum, Ort und Zeitpunkt in einwandfreiem Betriebszustand, sauber, mit vollem Tank und der im Inventar detaillierten Ausstattung übergeben. Der Mieter muss den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe überprüfen und das Übergabeprotokoll als Bestätigung der Konformität unterzeichnen. 3.2.2. Die Rückgabe des Fahrzeugs muss am vereinbarten Ort, Datum und zur vereinbarten Uhrzeit erfolgen. Jede verspätete Rückgabe ohne vorherige Ankündigung und Genehmigung durch den Vermieter führt zu einer zusätzlichen Gebühr in Höhe eines vollen Miettages für jede angefangenen 24 Stunden, unbeschadet weiterer daraus entstehender Schäden. 3.2.3. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter wird der anteilige Mietpreis für die nicht genutzten Tage nicht zurückerstattet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3.3. Kilometerstand Die Miete beinhaltet ein Limit von 300 Kilometern pro Tag. Zusätzliche Kilometer werden zu einem Preis von 0,30 € pro Extrakilometer abgerechnet, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich ein Paket für unbegrenzte Kilometer.

3.4. Kraftstoff Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank übergeben und muss in demselben Zustand zurückgegeben werden. Andernfalls wird dem Mieter der fehlende Kraftstoff zuzüglich einer Servicegebühr von 20 € in Rechnung gestellt.

3.5. Reinigung Das Fahrzeug muss im Innenraum in einem angemessenen, sauberen Zustand und ohne Abfälle zurückgegeben werden. Andernfalls wird eine Reinigungsgebühr von 50 € erhoben, und bei übermäßiger Verschmutzung oder Schäden durch Haustiere ohne vorherige Ankündigung kann eine spezielle Reinigung von bis zu 150 € berechnet werden.

3.6. Nutzung im Ausland Die Fahrt des Fahrzeugs innerhalb des Hoheitsgebiets der Europäischen Union und der Länder, die Teil des internationalen Versicherungsabkommens (Grüne Karte) sind, ist nach vorheriger Benachrichtigung des Vermieters gestattet. Es ist nicht gestattet, das Fahrzeug ohne ausdrückliche Genehmigung mit der Fähre zu transportieren.

3.7. Verbote und Nutzungseinschränkungen Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht zu verwenden für:

  • Den Transport von mehr Passagieren, als in der technischen Fahrzeugbeschreibung oder der zugelassenen Sitzplatzanzahl erlaubt sind.
  • Den Transport gefährlicher, illegaler oder brennbarer Güter.
  • Die Teilnahme an Wettbewerben, Rennen oder Fahrzeugtests.
  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.
  • Die Überlassung des Fahrzeugs an im Vertrag nicht autorisierte Dritte.
  • Das Fahren abseits asphaltierter Wege oder unter Bedingungen, die das Fahrzeug beschädigen könnten, es sei denn, dies ist ausdrücklich erlaubt.

3.8. Strafen, Bußgelder und Haftungen Der Mieter ist verantwortlich für die Zahlung aller Strafen, Bußgelder, Mautgebühren, Kosten für unzulässiges Parken oder andere Verstöße, die während der Mietzeit begangen wurden. Sollte der Vermieter eine Benachrichtigung über einen Verstoß erhalten, werden die Daten des Fahrers den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt. Zusätzlich kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 25 € für die Bearbeitung jeder erhaltenen Strafe oder Reklamation erheben.


4. Preis, Kaution und Zahlungsweise

4.1. Mietpreis Der Gesamtpreis für die Anmietung des Fahrzeugs entspricht dem zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preis, abhängig von der Anzahl der gebuchten Tage, der Saison, dem Fahrzeugtyp und den hinzugefügten Dienstleistungen oder Extras. Dieser Preis beinhaltet die Nutzung des Fahrzeugs gemäß den vereinbarten Bedingungen und gegebenenfalls die abgeschlossenen Versicherungen.

4.2. Zahlungsweise Der Mieter muss mindestens 30 % des Gesamtmietpreises zum Zeitpunkt der Buchung als Anzahlung leisten. Der Restbetrag muss spätestens 7 Tage vor Beginn der Mietzeit oder zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bezahlt werden, falls dies so vereinbart wurde. Die Zahlung kann per Banküberweisung, Bizum oder Kreditkarte erfolgen, sofern kein anderes Mittel vereinbart wurde.

4.3. Kaution Der Mieter muss vor der Abholung des Fahrzeugs eine Kaution hinterlegen, deren Höhe vom gewählten Versicherungsschutz abhängt: 1.500 € für die Basis-Option, 700 € für die Standard-Option und 350 € für die Vollkasko-Option. Diese Kaution dient der Sicherstellung der Einhaltung der Vertragsbedingungen, möglicher Fahrzeugschäden, Reinigung, Tankbefüllung oder verspäteter Rückgabe. Sie wird über eine Kreditkarte reserviert und dem Mieter vollständig zurückerstattet, sobald der einwandfreie Zustand des Fahrzeugs überprüft wurde, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach der Rückgabe.

4.4. Finanzielle Strafen Der Vermieter kann von der Kaution folgende Beträge abziehen:

  • Am Fahrzeug verursachte Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind.
  • Außerordentliche Reinigung (innen oder außen).
  • Nachtanken des Tanks, wenn dieser nicht voll zurückgegeben wurde.
  • Überschreitung der Kilometerbegrenzung.
  • Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs.
  • Verlust oder Bruch von Zubehör aus dem Inventar.

5. Versicherung und Pannenhilfe

5.1. Versicherungsschutz Das gemietete Fahrzeug ist durch eine Haftpflichtversicherung mit Pannenhilfe und Selbstbeteiligung für Eigenschäden gedeckt, deren Police während der Mietzeit gültig ist. Die anwendbare Selbstbeteiligung pro Schadenfall hängt von der Art der abgeschlossenen Deckung ab: 1.500 € für die Basis-Option, 700 € für die Standard-Option und 350 € für die Vollkasko-Option, entsprechend dem Kautionsbetrag. Im Falle eines nicht von der Versicherung gedeckten Schadens oder Unfalls ist der Mieter für die gesamten Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten verantwortlich.

5.2. Haftung im Schadensfall Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brandes oder sonstiger Schäden am Fahrzeug oder an Dritten:

  • Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach dem Ereignis.
  • Er muss den Unfallbericht ausfüllen und alle notwendigen Daten (beteiligte Fahrzeuge, Zeugen, Situation usw.) angeben.
  • Der Mieter darf keine Verantwortung für den Schaden anerkennen oder vorab beurteilen.
  • Im Falle von Diebstahl oder Vandalismus ist bei den zuständigen Behörden Anzeige zu erstatten und eine Kopie dem Vermieter auszuhändigen.

5.3. Versicherungsausschlüsse Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:

  • Schäden im Fahrzeuginneren (Möbel, Zubehör, Haushaltsgeräte usw.).
  • Schäden, die durch Fahrlässigkeit, rücksichtsloses Fahren oder Vertragsbruch verursacht wurden.
  • Schäden, die durch das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit des Fahrers beeinträchtigen, verursacht wurden.
  • Schäden an Unterboden, Dach, Markise, Dachluken oder Rückspiegeln durch unsachgemäße Manöver.
  • Schäden, die durch das Fahren auf unbefestigten Wegen oder im Gelände verursacht wurden.
  • Verlust von Schlüsseln, Dokumenten oder Inventargegenständen.

5.4. Pannenhilfe Die Versicherung beinhaltet eine 24-Stunden-Pannenhilfe während der Mietzeit. Der Mieter muss die vom Vermieter zu Beginn der Anmietung angegebene Pannenhilfenummer kontaktieren. Im Falle einer schwerwiegenden Panne wird geprüft, ob das Fahrzeug repariert werden kann oder ob ein Transport erforderlich ist. Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs ist nicht garantiert und hängt von der Verfügbarkeit ab.


6. Stornierung und Änderung der Buchung

6.1. Stornierung durch den Mieter Der Mieter kann die Fahrzeugreservierung jederzeit vor Beginn der Mietzeit stornieren, indem er dies dem Vermieter schriftlich (per E-Mail) mitteilt. Je nach Vorlaufzeit der Stornierungsbenachrichtigung gelten folgende Strafen:

  • Mehr als 30 Tage vor dem Abholtermin: Rückerstattung von 90 % des gesamten gezahlten Betrags.
  • Zwischen 15 und 30 Tagen vor dem Abholtermin: Rückerstattung von 50 % des gesamten gezahlten Betrags.
  • Weniger als 15 Tage vor dem Abholtermin: keine Rückerstattung.

6.2. Datumsänderung Der Mieter kann eine Änderung der Mietdaten mindestens 15 Tage vor Beginn der Mietzeit beantragen. Die Annahme der Änderung hängt von der Verfügbarkeit des Fahrzeugs an den neu angefragten Daten ab. Sollte die Änderung nicht möglich sein, bleiben die zuvor beschriebenen Stornierungsbedingungen bestehen.

6.3. Stornierung durch den Vermieter Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Buchung im Falle einer Panne, eines Unfalls, Diebstahls oder höherer Gewalt, die die Übergabe des Fahrzeugs verhindert, zu stornieren. In diesem Fall erstattet der Vermieter dem Mieter 100 % der gezahlten Beträge, ohne dass der Mieter eine zusätzliche Entschädigung für Schäden oder Verluste verlangen kann.

6.4. Reduzierung der Miettage Falls der Mieter das Fahrzeug freiwillig vor dem im Vertrag vereinbarten Datum zurückgibt, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises für die nicht genutzten Tage.


7. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs

7.1. Fahrzeugübergabe: Das Fahrzeug wird dem Mieter an dem zuvor zwischen beiden Parteien vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit übergeben, die im Mietvertrag festgehalten sind. Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in gutem Gesamtzustand, sauber, mit vollem Kraftstofftank und allen erforderlichen Dokumenten und gebuchten Zubehörteilen sowie dem detaillierten Inventar der Ausstattung.

7.2. Vorabprüfung: Beide Parteien werden das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe inspizieren, um seinen äußeren und inneren Zustand, Reifen, Füllstände und Ausstattung zu überprüfen. Diese Überprüfung wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten, das von beiden Parteien unterzeichnet wird.

7.3. Fahrzeugrückgabe: Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug am vereinbarten Ort, Datum und zur vereinbarten Uhrzeit in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde, mit vollem Tank und ohne Schäden. Die Reinigung sollte angemessen und ähnlich der bei der Übergabe sein. Jede Änderung muss dem Vermieter mitgeteilt und von ihm genehmigt werden.

7.4. Verzögerungen bei der Rückgabe: Im Falle einer unautorisierten verspäteten Rückgabe wird eine Strafe von 30 € pro Stunde Verspätung berechnet, wobei ab 4 Stunden Verspätung ein ganzer Tag in Rechnung gestellt werden kann. Darüber hinaus kann der Vermieter die Kosten für die Änderung nachfolgender Buchungen in Rechnung stellen.

7.5. Vorzeitige Rückgabe: Eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter berechtigt nicht zur Rückerstattung des Mietpreises für die nicht genutzten Tage, es sei denn, der Vermieter hat dies ausdrücklich genehmigt.

7.6. Rückgabe in schlechtem Zustand: Sollte das Fahrzeug mit übermäßiger Verschmutzung (Essensresten, Sand, Schlamm, starken Gerüchen usw.), mit nicht gefülltem Kraftstofftank, mit Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, oder ohne eines der Inventarelemente zurückgegeben werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kosten für Sonderreinigung, Kraftstoff, Reparatur oder Ersatz vom Kautionsbetrag abzuziehen oder diese dem Mieter in Rechnung zu stellen, falls die Schäden den Kautionsbetrag übersteigen.


8. Haftung für Schäden, Bußgelder und Strafen

8.1. Haftung für Schäden: Der Mieter haftet für alle Schäden, die am Fahrzeug während der Mietzeit entstehen, es sei denn, diese sind durch die abgeschlossene Versicherung gedeckt. Dies umfasst Außen- und Innenschäden sowie alle Schäden, die durch fahrlässigen Gebrauch, unangemessenes Fahren, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung auf nicht zugelassenen Wegen oder im Gelände oder Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen verursacht wurden.

8.2. Unfall- oder Schadensmeldung: Im Falle eines Unfalls, Schadens, Diebstahls oder jeder Art von Beschädigung muss der Mieter den Vermieter und gegebenenfalls die zuständigen Behörden unverzüglich informieren, den europäischen Unfallbericht (im Fahrzeugschein enthalten) ausfüllen und alle Informationen über den Vorfall und die Beteiligten bereitstellen. Das Nichtmelden des Schadens, die verspätete Benachrichtigung oder die Bereitstellung unvollständiger Informationen kann zum Verlust des Versicherungsschutzes und zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Kaution führen.

8.3. Bußgelder und Strafen: Der Mieter ist allein verantwortlich für alle Bußgelder, Strafen, Mautgebühren, Verkehrsverstöße und Gerichts- oder Verwaltungskosten, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs während der Mietzeit ergeben. Sollten diese dem Vermieter mitgeteilt werden, kann dieser dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Vorgang zusätzlich zum Betrag des Verstoßes in Rechnung stellen.

8.4. Einbehaltung des Fahrzeugs: Sollte das Fahrzeug von den Behörden aufgrund unsachgemäßer, illegaler oder vertragswidriger Nutzung stillgelegt, beschlagnahmt oder einbehalten werden, trägt der Mieter alle daraus resultierenden Kosten, einschließlich Abschleppkosten, Strafen, Lagergebühren und Einkommensverlust während der Stilllegungsdauer.

8.5. Nicht von der Versicherung gedeckte Schäden: Schäden, die durch unsachgemäße, fahrlässige oder vorsätzliche Nutzung, durch Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, durch Fahren außerhalb geeigneter Wege oder durch Vertragsbruch verursacht wurden, sind nicht durch die Versicherung gedeckt. Der Mieter trägt die volle Verantwortung und muss die entsprechenden Kosten übernehmen.


9. Fahrzeugnutzung und Verbote

9.1. Autorisierte Nutzung: Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter und den vom Vermieter zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ausdrücklich autorisierten zusätzlichen Fahrern genutzt werden. Alle Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen, der seit mindestens 2 Jahren gültig ist.

9.2. Ausdrückliche Verbote: Folgendes ist strengstens untersagt:

  • Das Fahren des Fahrzeugs auf unbefestigten, schwer zugänglichen, Offroad- oder vom Vermieter nicht autorisierten Wegen.
  • Der Transport von mehr Personen, als in der technischen Fahrzeugbeschreibung oder der zugelassenen Sitzplatzanzahl erlaubt sind.
  • Die Nutzung des Fahrzeugs für kommerzielle Aktivitäten, Gütertransport, Umzüge, Lieferungen, Tiertransport ohne vorherige Genehmigung oder jede andere nicht autorisierte Nutzung.
  • Die Überlassung, Untervermietung oder Gestattung, dass unautorisierte Dritte das Fahrzeug fahren.
  • Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.
  • Die Teilnahme an Wettbewerben, Geschwindigkeitsprüfungen oder Trainings.
  • Das Abstellen des Fahrzeugs mit steckendem Schlüssel oder ohne ordnungsgemäßen Verschluss.

9.3. Haustiere: Der Transport von Haustieren ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet. Der Mieter ist für Schäden, Reinigung oder zusätzliche Kosten verantwortlich, die sich aus dem Tiertransport ergeben.

9.4. Internationale Reisen: Fahrten außerhalb des nationalen Territoriums müssen dem Vermieter vorher mitgeteilt und von ihm genehmigt werden. Der Mieter muss sicherstellen, dass er die Verkehrs- und Versicherungsbestimmungen des besuchten Landes einhält.

9.5. Fahrzeugmodifikationen: Jegliche Modifikation, Änderung, Installation oder Entfernung von Elementen des Fahrzeugs ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.


10. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs

10.1. Ort und Zeitpunkt der Übergabe: Das Fahrzeug wird dem Mieter am vereinbarten Ort, Tag und zur vereinbarten Uhrzeit übergeben, die im Vertrag festgelegt sind. Der Vermieter übergibt das Fahrzeug sauber, mechanisch geprüft, mit vollem Kraftstofftank und mit allem im Inventar angegebenen Zubehör.

10.2. Fahrzeuginspektion bei Übergabe: Beide Parteien unterzeichnen ein Übergabeprotokoll, das den äußeren und inneren Zustand des Fahrzeugs, den Kraftstoffstand, den Kilometerstand und die Zubehörliste festhält. Der Mieter erklärt, das Fahrzeug geprüft und in optimalem Zustand für die Nutzung erhalten zu haben.

10.3. Fahrzeugrückgabe: Der Mieter muss das Fahrzeug am im Vertrag festgelegten Ort, Datum und zur festgelegten Uhrzeit zurückgeben. Die Rückgabe muss mit dem gleichen Kraftstoffstand (voller Tank), in demselben Zustand der Sauberkeit und Erhaltung wie bei der Übergabe und mit allem mitgelieferten Zubehör und Inventar erfolgen.

10.4. Verspätungen bei der Rückgabe: Eine verspätete Rückgabe des Fahrzeugs ohne vorherige Genehmigung des Vermieters führt zu einer Nachberechnung, die pro Stunde Verspätung berechnet wird (mit einem Minimum von 50 € für jede angefangene Stunde), unbeschadet des Rechts des Vermieters, zusätzliche Schäden und Verluste geltend zu machen, die daraus entstehen könnten.

10.5. Vorzeitige Rückgabe: Sollte der Mieter das Fahrzeug vor dem vereinbarten Datum zurückgeben, erfolgt keine Rückerstattung des Betrags für die nicht genutzten Tage.

10.6. Reinigung: Das Fahrzeug muss innen sauber und die Toilette/Grauwasserentsorgung (falls zutreffend) geleert sein. Andernfalls werden zusätzliche Kosten für eine Spezialreinigung (zwischen 50 € und 150 €, je nach Zustand des Fahrzeugs) erhoben.

10.7. Fehlende oder beschädigte Teile: Der Vermieter inspiziert das Fahrzeug bei der Rückgabe. Im Falle von Schäden, Brüchen, übermäßiger Verschmutzung oder fehlendem Zubehör werden die Reparatur- oder Ersatzkosten von der Kaution abgezogen oder dem Mieter in Rechnung gestellt, falls die Schäden den Kautionsbetrag übersteigen.


11. Wartung, Reparaturen und Pannen unterwegs

11.1. Fahrzeugzustand: Das Fahrzeug wird dem Mieter in optimalem Funktions-, Sauberkeits- und Wartungszustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich jedoch, das Fahrzeug während der Mietzeit sorgfältig und gewissenhaft zu nutzen und eine umsichtige und verantwortungsvolle Fahrweise an den Tag zu legen.

11.2. Wartung während der Miete: Der Mieter muss regelmäßig den Ölstand, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Reifendruck und andere grundlegende Wartungselemente überprüfen. Schäden, die durch Fahrlässigkeit in dieser Hinsicht verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters.

11.3. Mechanische Pannen: Im Falle einer mechanischen Panne muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren, der die weiteren Schritte anweisen wird. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Im Falle einer dringenden Reparatur außerhalb der Kontaktzeiten kann der Mieter auf eigene Initiative handeln, sofern die Reparatur 150 € nicht übersteigt und durch eine offizielle Rechnung auf den Namen Artur Poprych, CIF Y5584497L, belegt wird.

11.4. Ersatzfahrzeug: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug im Falle einer Panne, eines Unfalls oder einer Stilllegung des Fahrzeugs aus Gründen, die außerhalb seines Einflusses liegen, bereitzustellen. Es werden jedoch die Umstände bewertet, um eine angemessene Lösung je nach Verfügbarkeit anzubieten.

11.5. Dem Mieter zuzurechnende Pannen: Wenn die Panne oder die Schäden am Fahrzeug auf unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, unangemessenes Fahren oder Vertragsbruch seitens des Mieters zurückzuführen sind, gehen alle daraus resultierenden Kosten zu seinen Lasten.

11.6. Pannenhilfe: Die Miete beinhaltet eine 24-Stunden-Pannenhilfe für mechanische Vorfälle, die nicht dem Mieter zuzurechnen sind. Im Bedarfsfall muss der Mieter das im Versicherungsdokument angegebene Verfahren befolgen und die zu Beginn der Miete angegebene Nummer kontaktieren.


12. Verarbeitung personenbezogener Daten

12.1. In Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO) und dem Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember (LOPDGDD) informiert der Vermieter, Artur Poprych (NIF Y5584497L), mit Sitz in Calle Isla Grosa 19B, 03183, Torrevieja (Alicante), den Mieter darüber, dass die während des Buchungsprozesses bereitgestellten personenbezogenen Daten zum Zweck der Verwaltung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet werden, einschließlich der Bearbeitung der Buchung, der Fahrzeugübergabe und -rückgabe, der Rechnungsstellung sowie jeder notwendigen Kommunikation im Zusammenhang mit dem gebuchten Service.

12.2. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Erfüllung des vorliegenden Vertrags. Des Weiteren kann der Vermieter die Daten zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten verarbeiten.

12.3. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer bei gesetzlicher Verpflichtung oder wenn dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist (z. B. Versicherungsgesellschaften, Pannenhilfsdienste, Steuerberater, Bankinstitute für die Abwicklung von Zahlungen und Kautionen usw.).

12.4. Die Daten werden so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der beschriebenen Zwecke erforderlich ist, und danach für die gesetzlich festgelegten Fristen zur Bearbeitung möglicher rechtlicher, steuerlicher oder vertraglicher Verantwortlichkeiten.

12.5. Der Mieter kann jederzeit seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit seiner Daten ausüben, indem er sich an den Vermieter per E-Mail an [hier wird Ihre E-Mail-Adresse eingefügt] oder per Post an die oben genannte Adresse wendet und eine Kopie seines Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments zur Identitätsprüfung beifügt.

12.6. Sollte der Mieter der Ansicht sein, dass sein Recht auf Datenschutz verletzt wurde, kann er eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) (www.aepd.es) einreichen.

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